Bettensteuer

 

Informationen zur Übernachtungssteuer der Stadt Freiburg

Die Stadt Freiburg erhebt seit dem 1.Januar 2014 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5% des Netto-Beherbergungsbetrages.

Ausgenommen von der Steuer sind Übernachtungen, die ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Hierzu gehören auch beruflich veranlasste Aufenthalte an vorgeschriebenen Ausbildungs-,Weiter-und Fortbildungsmaßnahmen oder schulische Veranstaltungen (Klassenfahrten).

Sofern die Buchung nicht durch den Arbeitgeber erfolgte und dieser Rechnungsempfänger ist, bitten wir Sie, uns im Falle einer beruflich bedingten Übernachtung mit der Buchung oder zu Beginn des Aufenthalte seine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder bei Selbstständigen eine amtlich vorgeschriebene Eigenbescheinigung vorzulegen.

Weitere Infos und Formulare finden Sie unter www.freiburg.de/steuer

Falls Sie Fragen zur Übernachtungssteuer haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Freiburg, Stadtkämmerei, Tel.0761 201-5162 oder-5161.

Wir bitten um Verständnis für diesen bürokratischen Aufwand, den wir Ihnen im Auftrag der Stadtverwaltung auferlegen müssen.
Danke für Ihre Mitarbeit und Unterstützung.

 

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Jörg und Nicole Schweier

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen